Berufliches Selbstverständnis und Philosophie

Die Profession des Rechtsanwalts ist nach meinem Verständnis ein sehr kreativer und beinahe künstlerischer, aber zugleich stark von Rationalität und Präzision geprägter Beruf. Es gilt, für Ihr rechtliches Problem eine für Sie - vor allem wirtschaftlich - günstige, zugleich juristisch überzeugende und in sich stimmige Lösung zu finden. Motivation und Antrieb ist dabei für mich vor allem die stetige Suche nach neuen rechtlichen Argumenten, die in den Vorinstanzen weder von den Gerichten noch von den bisherigen Prozessvertretern aufgefunden wurden. Denn manchmal ist es das „eine Argument“, das einen bislang verlorenen Prozess „drehen“ kann. Zudem stellt die Kombination aus gedanklicher Klarheit und Struktur einerseits und andererseits der Leidenschaft, den Dingen rechtlich „auf den Grund zu gehen“ und auf dieser Basis einen erfolgreichen Ausgang des Verfahrens zu erzielen, nach meiner Erfahrung einen wesentlichen Erfolgsfaktor der anwaltlichen Tätigkeit vor dem Bundesgerichtshof dar.

Dabei setze ich mich stets persönlich für Ihr rechtliches Anliegen ein und delegiere die Bearbeitung Ihres Falles nicht - auch nicht teilweise - an Mitarbeiter. Ich betrachte jedes Mandat als neue und spannende, persönliche Herausforderung. Kurze Reaktionszeiten sind mir dabei wichtig. 

Auch wenn der Rechtsstreit in der dritten Instanz aufgrund des Prinzips der Singularzulassung nochmals in eine neue Phase eintritt und von einem anderen anwaltlichen Vertreter übernommen wird, tausche ich mich stets intensiv mit Ihnen bzw. Ihren vorinstanzlich tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder Ihrer Rechtsabteilung aus, nehme dabei Anregungen auf und stimme die bei dem Bundesgerichtshof einzureichenden Schriftsätze eng mit meinen jeweiligen Ansprechpartnerinnen und -partnern ab, die auch gerne eingeladen sind, mich bei einer etwaigen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof zu begleiten. Nur auf diese Weise kann aus meiner Sicht eine Kontinuität und Stringenz in der rechtlichen Argumentation gewährleistet werden. Zudem werden durch diesen Austausch ein besseres „Gefühl“ für und eine erweiterte Sichtweise auf den jeweiligen Rechtsstreit erzeugt. Diese enge Kooperation reicht nicht selten bis zu meiner Einbindung bereits in der zweiten oder gar ersten Instanz, um schon in dieser Phase ein etwaiges drittinstanzliches Verfahren möglichst optimal vorzubereiten. 

Persönliche berufliche Entwicklung

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und dem Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Ulm (mit Wahlstation in Hong Kong) nahm ich meine anwaltliche Tätigkeit im August 1995 im Stuttgarter Büro der Kanzlei Menold Herrlinger Reinking & Partner (heute: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB) im Bereich des Gesellschaftsrechts auf, anfangs noch begleitend zu meiner Promotion an der Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Schiedsverfahrensrecht bei Herrn Prof. Dr. Harm Peter Westermann, ab Anfang 1997 dann in Vollzeit. 
 

Im Laufe der Zeit entwickelte sich diese Tätigkeit immer stärker in das Gebiet der Gewerblichen Schutzrechte (insbesondere Marken), des Urheber- und des Lauterkeitsrechts hinein. Dabei konzentrierte ich mich zunehmend auf die Prozessführung im Lauterkeitsrecht. 

Mein Interesse galt allerdings seit jeher der Verbindung von Rechtswissenschaft und Praxis. Ab dem Jahr 2013 unterstützte ich daher zugleich gelegentlich einen Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof bei seiner dortigen Tätigkeit und nahm dabei Verhandlungstermine als amtlich bestellter Vertreter für ihn wahr. Rund zehn Jahre später, nämlich Ende des Jahres 2023, bot sich erstmals die Gelegenheit, mich selbst als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof zu bewerben, was zu meiner Zulassung im April 2025 führte