Tätigkeitsspektrum

Die eigentliche Kompetenz eines Juristen besteht nicht nur in herausragenden Kenntnissen auf bestimmten Rechtsgebieten, sondern vor allem auch in der Fähigkeit, sich auch in abgelegene Rechtsmaterien schnell und sicher einzufinden. In fachlicher Hinsicht habe ich daher den Anspruch, ein sehr breites Spektrum des Zivilrechts abzudecken - mit Besonderheiten in beiden Richtungen: Einerseits betätige ich mich nicht auf dem Gebiet des Familienrechts, andererseits freue ich mich aufgrund meiner persönlichen beruflichen Historie besonders über Verfahren im Bereich der Gewerblichen Schutzrechte sowie des Urheber- und des Lauterkeitsrechts.

Neben meiner forensischen Tätigkeit vor dem Bundesgerichtshof steht die außergerichtliche Beratung in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten einschließlich der Erstellung entsprechender Rechtsgutachten.