Der Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof ist das höchste deutsche Zivilgericht. Er entscheidet in dieser Funktion letztinstanzlich über alle zivilrechtlichen Streitigkeiten, die zuvor bei einem Amts-, Land- bzw. Oberlandesgericht anhängig waren, sowie in Verfahren über gewerbliche Schutzrechte, für die als Vorinstanz das Bundespatentgericht zuständig ist. Es handelt sich dabei vor allem um Verfahren über das Rechtsmittel der Revision oder, falls diese von der Vorinstanz nicht zugelassen wurde, über deren Zulassung (so genannte Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren) und um Rechtsbeschwerdeverfahren sowie um Berufungsverfahren in Patentnichtigkeitssachen. Dem Bundesgerichtshof kommt dabei in erster Linie die Funktion zu, grundsätzliche Rechtsfragen zu entscheiden, die Rechtsprechung auf dem Gebiet des Zivilrechts in Deutschland fortzuentwickeln und zu vereinheitlichen sowie die Verletzung von Verfahrensgrundrechten in den Vorinstanzen zu korrigieren. In allen Verfahren ist die Prüfung durch den Berufungsgerichtshof daher grundsätzlich auf Rechtsfragen beschränkt. Ist eine weitere Sachverhaltsaufklärung erforderlich, wird der Rechtstreit an die nächstuntere Instanz zurückverwiesen.
Die Anwaltschaft
Wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof tätig sein möchte, benötigt hierfür eine spezielle Zulassung, die vor allem eine besondere juristische Qualifikation voraussetzt. Mit ihr darf die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt in Deutschland nur noch vor dem Bundesgerichtshof, den anderen Obersten Gerichtshöfen des Bundes (Bundesarbeitsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundessozialgericht, Bundesfinanzhof), dem Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten (sog. Prinzip der Singularzulassung). Bei allen anderen Gerichten ist eine Vertretung hingegen ausgeschlossen. Dies soll eine möglichst unbefangene und zugleich qualitativ hochwertige Bearbeitung zivilrechtlicher Streitigkeiten in dritter Instanz sicherstellen. Zudem kommt den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof eine „Filterfunktion“ in dem Sinne zu, von der Einlegung und Durchführung aussichtsloser Rechtsmittel abzuraten. Eine Vertretung vor den europäischen und sonstigen internationalen Gerichten ist ebenfalls möglich. Derzeit sind beim Bundesgerichtshof 45 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen